Sie haben eine
offene Zahlung.
Wir helfen Ihnen, Sie zu klären.
GetTheCent ist beauftragt, eine ausstehende Forderung gegenüber Ihnen einzuziehen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir finden gemeinsam eine Lösung.
⚖️Lizenziertes Inkassounternehmen nach RDG
🔒DSGVO-konform
📋Behördlich registriert
🕐KI ist immer erreichbar
WIE ES WEITERGEHT
Der Ablauf im Überblick
Damit Sie wissen, was Sie erwartet – transparent und klar.
01
Forderungsübergabe
Ein Unternehmen hat eine offene Forderung gegen Sie an GetTheCent übergeben. Wir sind ab sofort Ihr Ansprechpartner.
02
Zahlungsaufforderung
Sie erhalten von uns ein Mahnschreiben mit dem genauen Betrag, dem Fälligkeitsdatum und Ihren Zahlungsoptionen.
03
Kontaktaufnahme
Melden Sie sich bei uns – per Telefon, Chat oder WhatsApp. Wir prüfen Ihren Fall und besprechen mögliche Lösungen.
04
Begleichung & Abschluss
Nach vollständiger Zahlung oder Einigung schließen wir den Fall ab. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.
WAS AUF DEM SPIEL STEHT
Konsequenzen bei Nichthandeln
Ignorieren löst das Problem nicht – es vergrößert es. Diese Schritte können folgen, wenn Sie nicht reagieren.
Zusätzliche Kosten
Verzugszinsen, Mahngebühren und Inkassokosten erhöhen den Gesamtbetrag kontinuierlich.
Gerichtliches Mahnverfahren
Bei weiter ausbleibender Zahlung leiten wir ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Die anfallenden Gerichtskosten tragen Sie.
Vollstreckungstitel
Nach Erlass eines Vollstreckungstitels kann eine Pfändung von Konto, Lohn oder Eigentum beantragt werden.
SCHUFA-Eintrag
Titulierte Forderungen können zu einem negativen SCHUFA-Eintrag führen und Ihre Kreditwürdigkeit dauerhaft beeinträchtigen.
HÄUFIGE FRAGEN
FAQ
Antworten auf die wichtigsten Fragen – sachlich und verständlich.
Was hat es mit NLTS und selbstauskunft.de auf sich?
Wenn Sie eine Forderung von GetTheCent im Zusammenhang mit NLTS (einer Marke von selbstauskunft.de) erhalten haben, steht diese im Zusammenhang mit der Nutzung des kostenpflichtigen Dienstleistungsportals selbstauskunft.de.
Selbstauskunft.de betreibt einen Legal-Tech-Service, der Verbrauchern die automatisierte Beantragung von SCHUFA-Selbstauskünften ermöglicht. Der Service ist kostenpflichtig. Die Rechtmäßigkeit des Dienstleistungsmodells ist gerichtlich mehrfach bestätigt worden:
- Das Landgericht München I (Az. 37 O 10385/22) hat festgestellt, dass selbstauskunft.de eine reale, werthaltige Dienstleistung erbringt.
- Das AG München (Az. 112 C 24091/23) bestätigte: keine arglistige Täuschung, die Kostenpflicht war hinreichend erkennbar.
- Das AG Hannover, AG Nürtingen und AG Wiesbaden haben den Zahlungsanspruch ebenfalls in Sachurteilen anerkannt.
Wenn Sie Fragen zum konkreten Vorgang haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Weitere Informationen zur Rechtssicherheit des Portals finden Sie unter selbstauskunft.de/rechtssicherheit.
Ist GetTheCent ein legitimes Inkassounternehmen?
Ja. GetTheCent ist eine Marke der ClarioCase GmbH und diese ist ein behördlich registriertes Inkassounternehmen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Inkassodienstleistungen sind gemäß § 2 Abs. 2 RDG ausdrücklich als erlaubte Rechtsdienstleistung anerkannt. Registrierte Inkassounternehmen sind befugt, fremde Forderungen im eigenen oder fremden Namen einzuziehen.
Sie können die Registrierung unter dem Rechtsdienstleistungsregister des zuständigen Gerichts einsehen.
Kann ich die Forderung anfechten oder in Raten zahlen?
Ja. Wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten, können Sie Einwände geltend machen. Bitte nehmen Sie zeitnah Kontakt mit uns auf und schildern Sie Ihren Standpunkt. Wir prüfen jeden Fall individuell.
Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist in vielen Fällen möglich. Sprechen Sie uns an – je früher, desto mehr Spielraum haben wir, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Was bedeutet §312g BGB – habe ich ein Widerrufsrecht?
§ 312g BGB regelt das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (z. B. online abgeschlossene Verträge). Das Widerrufsrecht beträgt grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss.
Wichtig: Bei digitalen Dienstleistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers sofort und vollständig erbracht wurden, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig – dies gilt dann, wenn der Verbraucher vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt hat, dass das Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung entfällt (§ 356 Abs. 5 BGB).
Bei NLTS / Selbstauskunft.de Forderungen gilt die Regelung für digitale Dienstleistungen.
Welche Kosten kommen noch auf mich zu, wenn ich nicht zahle?
Bei Verzug können neben der ursprünglichen Forderung folgende Kosten entstehen:
- Verzugszinsen (gesetzlich: 5 % über Basiszinssatz für Verbraucher)
- Inkassogebühren (gesetzlich geregelt gemäß RVG)
- Mahngebühren
- Im gerichtlichen Verfahren: Gerichtskosten und Anwaltskosten, die Sie als unterlegene Partei tragen
Es liegt in Ihrem Interesse, die Angelegenheit so früh wie möglich zu regeln.
Wie kann ich meine Daten einsehen oder korrigieren lassen?
Sie haben nach Art. 15 DSGVO das Recht, Auskunft über die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. Korrekturen oder Löschanfragen nehmen wir nach Art. 16 bzw. 17 DSGVO entgegen.
Bitte wenden Sie sich dafür schriftlich an uns – per E-Mail oder Post (Adresse siehe Impressum). Wir bearbeiten Ihre Anfrage innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.
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Wir sind für Sie da. Schildern Sie Ihre Situation – wir finden eine sachgerechte Lösung. Je früher Sie sich melden, desto mehr Optionen stehen Ihnen offen.
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⚠️ Wichtiger Hinweis
Bitte halten Sie Ihr Forderungsschreiben (Aktenzeichen) bereit, wenn Sie Kontakt aufnehmen. Das erleichtert die Bearbeitung erheblich.
